Compliance-Richtlinien

Der Begriff „Compliance“ steht  für ein Handeln in Übereinstimmung mit bestimmten Geboten. Dies sind Gesetze, Verordnungen und die vereinsinterne Richtlinien. Der Allgemeinen Deutschen Industriebodenverein e.V. (ADIV e.V.) hat sich Selbstverpflichtungen auferlegt, die der ständigen Verwirklichung dieser Richtlinien dienen.

Zweck

Unsere Compliance-Richtlinien verpflichten uns zur Einhaltung der geltenden Gesetze, Vorschriften und internen Vereinsregeln. Diese Richtlinie dient dazu, die Integrität, Transparenz und Verantwortlichkeit des Vereins sicherzustellen. Der ADIV e.V. hat sich dazu verpflichtet, diese Grundsätze kontinuierlich zu wahren.

Verantwortlichkeit

Alle Mitglieder, Vorstandsmitglieder, Mitarbeiter und Freiwilligen des ADIV e.V. sind für die Einhaltung dieser Richtlinie verantwortlich.

Geltende Regelungen

Die Compliance-Richtlinien des ADIV e.V. beruhen auf folgenden Regelungen:

  • die Gesetze und Richtlinien der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere das Kartellrecht
  • die Satzung des ADIV e.V.
  • die Datenschutz-Richtlinien des ADIV e.V.

Einhalten von Recht und Gesetz

Wir verpflichten uns zur Einhaltung von Recht und Gesetz sowie die vom ADIV e.V. selbst gesetzten Regularien. Wir sind mit den Vereinszielen, Werten und Aufgaben vertraut und handeln ohne Beeinflussung durch private oder wirtschaftliche Eigeninteressen. Diskriminierung ist inakzeptabel, und rechtswidriges Verhalten dulden wir nicht.

Wettbewerbs- und Kartellrecht

Das Kartellverbot (§ 1 GWB, Art. 101 AEUV) verbietet grundsätzlich Vereinbarungen zwischen Unternehmen (z.B. Verträge oder Abmachungen), Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen oder sonstiges abgestimmtes Verhalten, welches eine Beschränkung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt.

Jedes Verhalten, das eine unzulässige Marktabsprache, korruptes Verhalten, unerwünschte Annahme von Geschenken im dienstlichen Umfeld oder einen sonstigen schwerwiegenden Verstoß gegen dieses Bekenntnis darstellt, entspricht einem Verstoß sie Satzung und zieht bei Mitgliedern den Ausschluss aus dem Verein, bei hauptamtlichen Mitarbeitern arbeitsrechtliche Folgen nach sich.

Der ADIV e.V. hat sich zum Ziel gesetzt, die  Interessen seiner Mitglieder zu fördern und diese insbesondere im Umgang mit der Öffentlichkeit und den zuständigen Behörden wahrzunehmen. Die Mitglieder sind sich einer etwaigen kartellrechtlichen Relevanz der Zusammenarbeit untereinander bzw. mit dem ADIV e.V. bewusst. Alle Beteiligten haben stets darauf zu achten, dass es sowohl während einer Versammlung als auch im Vorfeld oder im Nachgang zu einer solchen nicht zu Verstößen gegen kartellrechtliche Vorschriften kommt. Kartellrechtlich relevante Verhaltensweisen sind zu unterlassen. In Zweifelsfällen ist das fragliche Verhalten einer kartellrechtlichen Prüfung durch einen Rechtsanwalt zu unterziehen.

Gremien und andere Zusammenkünfte

Im Einzelnen gelten für den ADIV e.V.  bzw. die jeweiligen Organe und Gremien die nachfolgenden grundsätzlichen Verhaltensregeln:

– Jede Sitzung eines Organs des ADIV e.V.  findet nur statt, nachdem die jeweiligen Mitglieder zu dieser Sitzung schriftlich unter Beifügung einer Tagesordnung zu dieser Sitzung eingeladen worden sind.

– Über die Sitzungen bzw. die darin abgehandelten Tagesordnungspunkte ist ein Protokoll zu führen, das den Mitgliedern des jeweiligen Organs spätestens eine Woche nach der Sitzung schriftlich oder elektronisch zur Verfügung zu stellen ist. Das Protokoll wird durch die Geschäftsstelle des ADIV e.V.  mindestens für die Dauer der üblichen Aufbewahrungsfristen verwahrt.

– Dem Versammlungsleiter obliegt es, zu jeder Zeit während der jeweiligen Sitzung darauf zu achten, dass es nicht zu kartellrechtlichen Verstößen kommt. Im Falle eines Verdachts der Erörterung eines kartellrechtlich relevanten Themas hat der Versammlungsleiter die Beteiligten unverzüglich aufzufordern, die Erörterung zu beenden.

Im Bewusstsein der kartellrechtlichen Relevanz werden durch den ADIV e.V. bzw. die beteiligten Personen und Mitgliedsunternehmen in jedem Falle und zu jeder Zeit insbesondere die nachfolgenden Themen bzw. Verhaltensweisen unterlassen:

  • Verkaufspreise, Sätze, beabsichtigte Preisanpassungen, Preisempfehlungen, Rabatte, Gewinnspannen und andere preisbezogenen Themen betreffend Waren und Dienstleistungen von Mitgliedsunternehmen
  • Aufteilung bzw. Absprachen hinsichtlich des Marktzugangs, insbesondere durch Zuweisung bestimmter Marktregionen, Kunden oder Kundengruppen
  • Absprachen über Produktions- oder Vertriebsbeschränkungen
  • Austausch von sensiblen Marktinformationen zwischen den Mitgliedern oder gegenüber dem ADIV e.V. (insbesondere zu Umsatz, Absatz, Investitionen, etc.)
  • Absprachen über Boykottmaßnahmen bestimmter Lieferanten oder Kunden
  • Absprachen über die Beteiligung an Ausschreibungen und Vergaben
  • Absprachen über Exklusivvereinbarungen bzw. -rechte für einzelne Mitglieder des ADIV e.V. hinsichtlich Lieferanten, Herstellern oder Kunden
  • Absprachen bzw. Übereinkünfte über allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen, wenn diese wettbewerbsrechtlich sensible Aspekte berühren (Preise, Sätze, etc.)

Finanzkontrolle und -transparenz

Der ADIV e.V. wird sorgfältig Buch führen und über die finanzielle Lage des Vereins transpa- rent berichten. Alle finanziellen Transaktionen müssen ordnungsgemäß dokumentiert und überprüfbar sein.

Durchsetzung

Verstöße gegen diese Compliance-Richtlinie können disziplinarische Maßnahmen zur Folge haben, die von einer Verwarnung bis zur Mitgliedschaftssuspendierung oder -auflösung reichen können.

Überprüfung der Richtlinie

Diese Compliance-Richtlinie wird regelmäßig überprüft und aktualisiert, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Gesetzen und Anforderungen entspricht.